Umsatzsteuerhinterziehung – Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Eine Umsatz-Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Umsätze nicht deklariert werden oder zu Unrecht eine Steuerbefreiung oder der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wird. Auch bereits die bloße Nichtzahlung von erklärten Umsatzsteuern kann strafbar sein.

Unsere Leistungen:

Als Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht beraten und vertreten wir Sie in allen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zur Umsatzsteuer:

  • Steuerrechtliche Beratung zur Umsatzsteuer
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Steuerstrafrechtliche Beratung bei Verstößen gegen die Umsatzsteuerpflicht
  • Erstattung von strafbefreienden Selbstanzeigen bei Hinterziehung von Umsatzsteuern
  • strafrechtliche Verteidigung gegenüber Steuerfahndung und Strafgericht

Erstellung von Scheinrechnungen

Beim Vorliegen von Scheinrechnungen werden Rechnungen von tatsächlich existierenden Firmen steuerlich in Abzug gebracht. Die die Rechnung ausstellende Firma erbringt jedoch keine Leistung und führt die eingenommene Umsatzsteuer nicht ab.

Nichtzahlung von Umsatzsteuern

Bereits die nicht fristgerechte Zahlung von Umsatzsteuern kann zu einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerverkürzung führen:

§ 26b UStG Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
Ordnungswidrig handelt, wer die in einer Rechnung im Sinne von § 14 ausgewiesene Umsatzsteuer zu einem in § 18 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2 genannten Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig entrichtet.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

§ 26c UStG Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in den Fällen des § 26b gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Handlungen verbunden hat, handelt.

Selbstanzeige einer Umsatzsteuer-Hinterziehung

Auch für Steuerhinterzieher der Umsatzsteuer ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Aufgrund der hohen formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sollten Betroffene stets einen qualifizierten Berater für Steuerstrafrecht aufsuchen und sich bei der Erstellung der Selbstanzeige beraten und vertreten lassen. Zudem sollte niemals eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt erfolgen, bevor eine steuerliche und steuerstrafrechtliche Beratung stattgefunden hat.

Miesner & Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Individuell und persönlich

Sie erwarten über die fachliche Kompetenz hinaus eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. Die effiziente und zielorientierte Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im Steuerrecht in Hamburg & Bremen sind unsere Aufgabe.

Wir sind für Sie da.

Sie sind in das Berufs- und Geschäftsleben eingebunden und Ihre steuerlichen Fragen beschäftigen Sie erfahrungsgemäß gerade außerhalb dieser Zeiten.

Scheuen Sie sich daher nicht, uns mit Ihren steuerlichen Problemstellungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren.

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Unsere Leistung im Überblick

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In Deutschland steuerpflichtige Personen mit einem Konto im Ausland sollten kurzfristig einen steuerrechtlich und strafrechtlich spezialisierten Berater prüfen lassen, ob sie insoweit der deutschen Steuerpflicht unterliegen.