Steuerhinterziehung – Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Als Kanzlei für Steuerrecht sind wir auf das Steuerstrafrecht und damit im Besonderen auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) spezialisiert. Danach heißt es: Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt (Abs. 1 Nr. 3) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Ihnen wird eine solche Tat vorgeworfen?

Wichtig ist nun, ob es sich um einen vorsätzlichen Steuerverstoß handelt, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird, oder ob ein fahrlässiger Verstoß vorliegt, der mit einer Geldbuße versehen wird. Egal, ob es sich um eine Steuerhinterziehung durch eine Handlung („falsche Angaben machen“) oder eine Unterlassung („pflichtwidrig in Unkenntnis lassen“) begangen wurde – kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Steuerverkürzung/Steuerordnungswidrigkeit


Die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO ist eine „schwächere“ Form der Steuerhinterziehung, die weniger hart sanktioniert wird – nämlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige bei der Steuerverkürzung leichtfertig gehandelt hat. Was das für Sie bedeutet? Die Rechtsprechung versteht darunter, dass derjenige leichtfertig handelt, „der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten wird.“

Die leichtfertige Steuerverkürzung ist für den Betroffenen durchaus vorteilhaft, da er nicht wegen einer Steuerhinterziehung bestraft wird. Denn ist lediglich die leichtfertige Steuerhinterziehung Gegenstand der Sanktion, erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister und Sie sind nicht vorbestraft.

Für eine unverbindliche Anfrage für Ihr Steuerproblem kontaktieren Sie unsere Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei am besten direkt telefonisch.

Schwarzgeld


Der Begriff Schwarzgeld bezeichnet im Allgemeinen Einnahmen, deren Steuerpflicht umgangen wird und die somit nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Schwarzgeld stammt meistens aus unternehmerischer oder freiberuflicher Arbeit oder auch aus illegalen Tätigkeiten. Wegen der schwachen öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld immer stärker in den Fokus der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Sie haben dem Finanzamt folgendes verschwiegen:

  • Einkünfte aus Schwarzarbeit
  • Bestechungsgelder
  • Bareinnahmen z. B. Gastronomie
  • Einkünfte aus Kapital
  • Erbschaften, Schenkungen
  • Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung

Wird die Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldeinnahmen entdeckt, ist es nachzuversteuern und Sie erhalten zusätzlich eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, das Schwarzgeld im Nachhinein zu legalisieren. Zudem stehen wir bei der Verteidigung mit einer großen Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.

Schwarzgeld in der Erbschaft


Geerbtes, unversteuertes Vermögen birgt besondere Risiken. Problematisch sind häufig ausländische Bankkonten z.B. in der Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein. Für die Erben stellt Schwarzgeld im Nachlass in der Regel eine große Belastung dar. Sie sehen sich mit dem Erbfall plötzlich einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt, ohne dass sie ihrerseits gegen steuerrechtliche Regeln verstoßen haben. Erben werden selbst zum Steuerhinterzieher, sollten sie ihren Anzeige- und Erklärungspflichten nicht fristgemäß nachkommen.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Schwarzgeld im Nachlass:

Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht beraten und begleiten wir Sie bei der Nachfolgeplanung und bei der Abwicklung eines Erbfalles – auch bei unversteuertem Vermögen im Nachlass.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Steuerliche Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Selbstanzeigen vor und nach dem Erbfall
  • Steuerliche und steuerstrafrechtliche Beratung
  • Vertretung von Erben vor dem Finanzamt bei Erklärungspflichten und Streitigkeiten
  • Abgabe von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Kontaktaufnahme zu ausländischen Banken

Steuerhinterziehung und Briefkastenfirmen


Um sogenannte Briefkastenfirmen handelt es sich, wenn ein Unternehmen an seinem satzungsmäßigen Sitz lediglich eine postalische Anschrift unterhält und sich von einem Scheingeschäftsführer vertreten lässt, die tatsächliche Geschäftsführung und das operative Geschäft jedoch an einem anderen Ort ausgeführt werden. Der offizielle Unternehmenssitz liegt dabei oft in vermeintlichen Steueroasen.

Die Gründung einer Briefkastenfirma an sich ist nicht illegal. Da Briefkastenfirmen jedoch häufig dazu dienen, Vermögen und Geschäfte zu verschleiern und Steuern zu hinterziehen, geraten sie häufig in den Fokus der Steuerbehörden.

Transparenzregister für Firmen

Die deutsche Regierung hat im Juni 2017 ein Transparenzregister für Firmen in Deutschland eingeführt. Dieses Transparenzregister enthält Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten, natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren. Die Einrichtung von geheim gehaltenen Briefkastenfirmen in Deutschland wird daher erheblich erschwert.

Hilfe bei Steuerhinterziehung

Im Hinblick auf die seit 2015 verschärften Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ist bei der Gefahr einer Entdeckung schnelles Handeln geboten. Betroffene sollten umgehend Kontakt zu einem steuerrechtlich und strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Als Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht verfügen wir sowohl über die notwendigen Kompetenzen als auch über die erforderlichen Erfahrungen für Ihre Selbstanzeige!

Miesner & Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Individuell und persönlich

Sie erwarten über die fachliche Kompetenz hinaus eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. Die effiziente und zielorientierte Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im Steuerrecht in Hamburg & Bremen sind unsere Aufgabe.

Wir sind für Sie da.

Sie sind in das Berufs- und Geschäftsleben eingebunden und Ihre steuerlichen Fragen beschäftigen Sie erfahrungsgemäß gerade außerhalb dieser Zeiten.

Scheuen Sie sich daher nicht, uns mit Ihren steuerlichen Problemstellungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren.

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Unsere Leistung im Überblick

Was Sie von uns als Steuerberater und Rechtsanwalt erwarten können

Steuerstrafverteidigung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerstrafverteidigung
Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann in ein steuerstrafrechtliches Verfahren verwickelt werden. In diesem Fall, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.

Steuerhinterziehung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerhinterziehung
Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wer die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Umsatzsteuerhinterziehung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Umsatzsteuer Hinterziehung
Eine Umsatz-Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Umsätze nicht deklariert werden oder zu Unrecht eine Steuerbefreiung oder der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wird. Auch bereits die bloße Nichtzahlung von erklärten Umsatzsteuern kann strafbar sein.

Steuerstreit Finanzamt - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerstreit Finanzamt
Fast jeder hatte schon einmal Probleme mit dem Finanzamt – egal ob im unternehmerischen oder im privaten Bereich. Wir beraten und vertreten Sie in allen steuerrechtlichen Verfahren gegenüber den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.

Strafbefreiende Selbstanzeige - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Strafbefreiende Selbstanzeige
Sie haben in Ihrer Steuererklärung Einkünfte nicht erklärt, dadurch eine Steuerhinterziehung begangen und möchten nun durch eine Selbstanzeige den Weg in die Steuerehrlichkeit einschlagen? Wir helfen Ihnen!

Steuerfahndung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerfahndung
Wenn Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Immobilien durchsuchen und Unterlagen oder Daten beschlagnahmen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben!

Betriebsprüfung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Betriebsprüfung
Eine gute juristische und steuerliche Begleitung sorgt für Ihre Beruhigung und kann hohe Steuernachforderungen verhindern. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen helfen wir Ihnen.

Finanzgericht - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Finanzgericht
Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.

Ausländische Konten - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Ausländische Konten
In Deutschland steuerpflichtige Personen mit einem Konto im Ausland sollten kurzfristig einen steuerrechtlich und strafrechtlich spezialisierten Berater prüfen lassen, ob sie insoweit der deutschen Steuerpflicht unterliegen.